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Energiepflichten beim Hauskauf: Was Käufer wirklich beachten müssen

  • Autorenbild: Team IVJ-HOME
    Team IVJ-HOME
  • 6. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Diese Übersicht bringt Klarheit:


Beim Kauf eines älteren Hauses stellt sich oft die Frage:

Welche energetischen Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Die gute Nachricht: Die Pflichten sind meist deutlich überschaubarer als viele vermuten.


Gesetzliche Grundlage

Die Vorgaben ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz. Wichtig zu wissen:

Die Verpflichtungen gelten in der Regel für den Käufer – nicht für den Verkäufer.

Nach dem Eigentümerwechsel bleiben meist bis zu zwei Jahre Zeit, um notwendige Maßnahmen umzusetzen.


Diese Maßnahmen sind in der Regel Pflicht

1. Dämmung der obersten Geschossdecke

Ist der Dachboden unbeheizt und nicht ausreichend gedämmt, muss die oberste Geschossdecke oder das Dach nachträglich gedämmt werden.

2. Dämmung von Heizungsrohren

Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen (z. B. im Keller) müssen isoliert werden.Diese Maßnahme ist einfach umzusetzen und verursacht nur geringe Kosten.

3. Prüfung des Heizkessels

Ältere Heizkessel (über 30 Jahre) müssen ausgetauscht werden – moderne Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte sind davon ausgenommen.


Was nicht verpflichtend ist

Viele Käufer befürchten umfangreiche Sanierungen – tatsächlich besteht dafür meist keine Pflicht.

Nicht vorgeschrieben sind in der Regel:

  • Fassadendämmung

  • Kellerdeckendämmung

  • Austausch von Fenstern

  • umfassende Komplettsanierungen

Solche Maßnahmen werden erst relevant, wenn ohnehin größere Massnahmen geplant sind.



 
 
 

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