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Der IVJ-HOME Immobilientipp!

  • Autorenbild: Team IVJ-HOME
    Team IVJ-HOME
  • 26. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Koste es was es wolle!

Nach diesem Motto steuert die Regierung ihr neu überarbeitetes Heizungsgesetz offensichtlich voran. Richtig verstanden funktioniert es jedoch vor allem in Städten – im ländlichen Raum fehlen vielerorts die notwendigen technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen.

Besonders Eigentümer von Bestandsimmobilien mit hohem Sanierungsbedarf geraten unter massiven finanziellen Druck. Die geforderten Investitionen sind häufig nicht leistbar und führen faktisch zu einer kalten Enteignung, da Immobilien an Wert verlieren oder wirtschaftlich unbrauchbar werden.


Dabei wird oft übersehen, dass viele ältere Heizungen technisch weiterhin funktionsfähig sind und repariert werden können. Dennoch gilt weiterhin die gesetzliche Austauschpflicht: Konventionelle Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren ersetzt werden – mit Ausnahmen nur für Brennwert- und Niedertemperaturkessel oder langjährige Selbstnutzer. Auch diese Regelung verschärft die finanzielle Belastung vieler Eigentümer zusätzlich.


Bleiben Sie informiert mit Ihrer regionalen Immobilienvermittlung, der IVJ-HOME.


Ihre Nadja Jockram




 
 
 

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